Dem Charme von Schloss Freudental werden Sie sich wohl kaum entziehen können. Der restaurierte Barockbau aus dem Jahr 1699 diente früher nicht ohne Grund als Fürstensitz. Hoch über dem Dörfchen Freudental geniessen Sie Idylle und herrschaftliche Abgeschiedenheit. Das Landschloss ist von den zwei westlichen Armen des Bodensees eingeschlossen. Die Universitätsstadt Konstanz liegt 15 Autominuten entfernt, Zürich ist in nur 60 Autominuten zu erreichen.
Schloss Freudental und das dazugehörige Hotelnebengebäude sind im Winter 2011/2012 einer umfangreichen Renovation unterzogen worden. Seit Mai 2012 stehen drei unterschiedliche Seminar- und Veranstaltungssäle zur Verfügung. Die intime, persönliche Atmosphäre des Schlösschens eignet sich hervorragend für Firmenanlässe, Seminare, Familienfeste und Hochzeiten. Das Küchenteam setzt auf regionale Produkte, die tagesfrisch nach Ihren Wünschen zubereitet werden. Auch sämtliche Apérospezialitäten werden in unserer Küche hergerichtet. Die Weinkarte ist vom Schweizer Master of Wine Philipp Schwander persönlich zusammengestellt. Vom hervorragenden Alltagswein bis hin zum Spitzengewächs stehen sämtliche Qualitäten zu Ihrer Verfügung. In der warmen Jahreszeit bietet sich die Möglichkeit zu stimmungsvollen Festen im Schlosspark oder man lässt den Tag bei einem Glas Wein unter der Linde ausklingen. Erholung und völlige Ruhe finden die Gäste in 16 modernen, komfortablen Hotelzimmern.
Die Bodenseeregion zählt zu den wichtigsten Kulturlandschaften Europas mit der höchsten Schlösser- und Burgendichte Deutschlands. Wer Lust hat, macht eine ausgedehnte Radtour im nahen Naturschutzgebiet oder unternimmt einen Ausflug an den Bodensee zur Blumeninsel Mainau oder der berühmten Klosterinsel Reichenau. Beide sind in wenigen Minuten erreichbar. Zahlreiche Restaurants verwöhnen den Gast kulinarisch. Nur zwei Autominuten entfernt liegt zudem der Golfclub Konstanz.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.